Können auch Camper- und Wohnmobil-Eigentümer Schadenersatzansprüche zustehen?
Ja, nahezu alle Wohnmobile, Reisemobile und Camper mit Dieselmotor, deren Erstzulassung zwischen 2009 und August 2018 erfolgte, setzen unzulässige Thermofenster ein und sind betroffen.
Camper-Eigentümern steht in vielen Fällen eine hohe Entschädigung zu.
Welche Wohnmobil-Hersteller sind betroffen?
- Adria
- Bürstner (insbesondere Elegance-Modelle)
- Carado
- Campreve
- Capron
- Carthago (insbesondere c-tourer-Modelle)
- Dethleffs (insbesondere Trend-Modelle)
- Chausson
- Concorde
- Dreamer
- EDR
- Elios
- Eura-Mobil
- Fiat (Ducato)
- Fiat-Fleurette
- Forster
- Frankia
- Globecar
- Hobby
- Hymer
- Itineo
- Iveco
- Karmann
- Knaus (Boxstar-Modelle)
- Knaus
- Laika
- LMC
- Mercedes
- Mobilvetta
- Morelo
- Niesman + Bischoff (insbesondere Arto-Modelle)
- Sunlight (insbesondere Cliff-Modelle)
- Phoenix
- Pössl (insbesondere Summit Prime-Modelle)
- Rapido
- Sun Living
- Tourne
- VW Camper
- Volkswagen (T5 + T6 California, Multivan und Transporter)
- Weinsberg
- Westfalia
- XGO
Welche Fiat-Modelle enthalten unzulässige Thermofenster?
Alle Fiat Ducato-Modelle, in denen der Dieselmotor Typ Multijet-Motor verbaut ist, sind von dem Abgasskandal betroffen. Auch sonstige Fiat-Dieselmodelle können zum Anspruch berechtigen.
Haben Ducato-Eigentümer Anspruch auf Schadenersatz?
In vielen Fällen, ja. Viele Ducato-Modelle enthalten unzulässige Thermofenster. Die Eigentümer haben in der Regel gute Erfolgsansichten dafür, ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen.